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Baselstädt. Apotheker-Verband
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Juli 2011
Grossratskommission will Medikamentenabgabe in Basler Apotheken beibehalten

Was sich seit jeher bewährt, wird nach dem Willen der zuständigen Grossratskommission weitergeführt: Ärzte verschreiben die notwendigen Medikamente, die Apotheken geben diese ab und achten auf die richtige Dosierung und Einnahme. Bei der Beratung des neuen Basler Gesundheitsgesetzes hat die Gesundheits- und Sozialkommission beschlossen, dass die Abgabe von Medikamenten auf Rezept auch in Zukunft den Apotheken vorbehalten bleibt.

Die Basler Bevölkerung verdient eine gute Gesundheitsversorgung. Dazu gehört die sichere und einfache Medikamentenabgabe in den 74 gut erreichbaren Basler Apotheken. Um die bisher etwas verzettelten gesetzlichen Grundlagen neu zu bündeln und an die bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen, hat der Regierungsrat im letzten Sommer ein neues Gesundheitsgesetz ausgearbeitet und dem Grossen Rat vorgelegt. Dessen vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission hat nun beschlossen, dass die in Basel seit jeher gelebte Arbeitsteilung zwischen Ärzteschaft und Apotheken im Gesundheitsgesetz verankert werden soll: Die Medikamentenabgabe auf Rezept ausserhalb der Spitäler bleibt den Apotheken vorbehalten. In dringenden Fällen erhalten Patientinnen und Patienten auch weiterhin eine Notfall-Dosis in den Arztpraxen.

Basler Erfolgsmodell für Apotheker und Ärzte

Die Aufgabenteilung zwischen den Medizinalberufen funktioniert bestens. Das Vier-Augen-Prinzip garantiert sowohl Sicherheit bei Dosierung, Verträglichkeit, Neben- und Wechselwirkungen als auch gute therapeutische Wirkung. Der Präsident des Baselstädtischen Apotheker-Verbands, Reto Rupf, der die Pilger-Apotheke führt, hält fest: «Wir sind froh, dass die bisherige Regelung weiter geführt wird. Viele Patientinnen und Patienten schätzen die Beratung, die sie bei uns erhalten, und die Möglichkeit, beim persönlichen Kontakt Fragen zu stellen. Wir prüfen alle Rezepte auf Verträglichkeit und machen auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam.»

Der Grosse Rat wird den Bericht sowie die Anträge seiner Kommission voraussichtlich im September 2011 traktandieren und die Beratungen zum Basler Gesundheitsgesetz aufnehmen.

Weitere Auskünfte

Dr. Reto Rupf, Apotheker FPH, Präsident Baselstädtischer Apotheker-Verband
Tel. 079 766 98 66; rrupf@pilgerapotheke.ch

Lucie Trevisan, Apothekerin FPH, Alt-Grossrätin, ehemaliges Mitglied der Gesundheitskommission
Tel. 079 210 63 59; lucietrevisan@ovan.ch

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www.apothekerverbandbasel.ch

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