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Januar 2008
Eine Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs

Fast alle Fälle von Gebärmutterhalskrebs sind die Folge einer Infektion mit Warzenviren, den sogenannten humanen Papillomaviren (HPV) . Man kennt über 100 verschiedene Typen dieser Viren - zur Unterscheidung werden die einzelnen Typen mit Nummern bezeichnet.

Seit Anfang dieses Jahres können sich Mädchen und junge Frauen mit einer Impfung (Gardasil ® ) vor der oft bösartig verlaufenden Erkrankung schützen.

Trotz Vorsorgeuntersuchungen erkranken in der Schweiz jedes Jahr etwa 320 Frauen an Gebärmutterhalskrebs und etwa 90 sterben daran. Es handelt sich bei dieser Erkrankung um eine aggressive Krebsform, die lange Zeit keine Symptome verursacht. Erst im fortgeschrittenen Stadium kann es zu Blutungen oder Schmerzen kommen.

Mehr als 70% der sexuell aktiven Männer und Frauen stecken sich im Laufe ihres Lebens mit humanen Papillomaviren an. Bestimmte HPV Typen verursachen Genitalwarzen, wobei diese Hautwucherungen im Intimbereich sowohl bei Männern als auch bei Frauen auftreten und normalerweise gutartig sind.

Gefährlich für Frauen sind HPV 16 und 18, welche für mindestens 70% aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind.  Der Impfstoff, welcher seit Anfang Jahr in der Schweiz zugelassen ist, schützt Mädchen und junge Frauen vor HPV 16 und 18 . Ausserdem schützt er zusätzlich vor HPV 6 und 11, welche neunzig Prozent aller Genitalwarzen verursachen. Wirksam ist die Impfung allerdings nur gegen HP-Viren, mit denen man sich nicht vorher schon angesteckt hat.

Mit steigender Anzahl von Geschlechtspartnern erhöht sich das Risiko, sich mit humanen Papillomaviren anzustecken. Deshalb empfiehlt die Schweizerische Kommission für Impffragen diese Basisimpfung allen weiblichen Jugendlichen im Alter von 11 bis 14 Jahren . Die Impfung sollte also vor der ersten gynäkologischen Kontrolle oder vor der Verschreibung der Antibabypille erfolgen . Der volle Impfschutz ist erst nach drei Impfdosen im Abstand von 0, 2 und 6 Monaten vorhanden und die Impfung sollte vor Eintritt in das geschlechtsaktive Alter abgeschlossen sein. Zugelassen ist die Impfung ab dem 9. Lebensjahr.

Weil die Impfung nicht gegen alle humanen Papillomaviren schützt, welche Gebärmutterhalskrebs auslösen können, und Rauchen ein weiterer bewiesener Risikofaktor darstellt, ist die regelmässige frauenärztliche Kontrolle mit Abstrich-Untersuchung nach wie vor unabdingbar.

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