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Hinweise zur Famulatur

Famulatur = lat. für Praktikum, das im Rahmen einer Ausbildung abgeleistet werden muss

In der Famulatur erleben Sie den Arbeitsalltag in einer Apotheke, Sie erhalten Einblick in Offizintätigkeiten. Das eigene Erleben soll Ihnen die spätere Wahl des Berufsfeldes erleichtern und Ihnen für das Studium einige Impulse geben.

Inhalte der Famulatur

Während der Famulatur sollen nicht spezielle Themen ausführlich behandelt werden. Vielmehr geht es darum, dem/der Famulaturstudierende/n ein möglichst umfassendes Bild der drei Hauptbereiche der Offizinapotheke zu vermitteln:

Pharmazeutische Tätigkeiten und Dienstleistungen
Unternehmerische Tätigkeiten
Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen

Hinweise

Die Famulatur beruht auf einer Verordnung innerhalb der eidg. Medizinalgesetzgebung. Die Subkommission Pharmazie des Leitenden Ausschusses für die eidg. Medizinalprüfungen hat den Schweizerischen Apothekerverband (SAV) mit der Durchführung der Famulatur betraut.
Die Famulatur wird in der Regel in einer öffentlichen Apotheke durchgeführt.
Die Famulatur dauert mindestens 6 Wochen, eine Aufteilung in zwei Abschnitte ist möglich und sinnvoll.
Die Famulatur kann frühestens nach der Maturität absolviert werden.
Die Famulatur wird vor Beginn des ersten Studiensemesters oder während der Semesterferien in Wochenblöcken ganztägig durchgeführt.
Wir raten, zumindest einen ersten Teil oder die gesamte Famulatur schon vor Beginn des Studiums zu absolvieren.
Der/die Famulaturstudierende erhält keinen Lohn.

Unterlagen und Adressen

Weisungen für die Famulatur
Famulatur-Apotheken
Leitfaden zur Famulatur
Famulaturbestätigung
Famulaturvertrag